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Stand 2026 · §24a StVG

Promillegrenzen in Deutschland

Vollständige Übersicht aller Alkohol-Grenzwerte im Straßenverkehr – für PKW, Fahrrad, E-Scooter, Probezeit und Berufskraftfahrer.

Personenkreis / FahrzeugGrenzeFolgen
Fahranfänger:in (Probezeit) & unter 210,0 ‰Absolute Null-Promille-Grenze nach §24c StVG
PKW-Fahrer:in (regulär)0,5 ‰Bußgeld 500 €, 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte (1. Verstoß)
Relative Fahruntüchtigkeitab 0,3 ‰Bei Ausfallerscheinungen → Straftat (§316 StGB)
Absolute Fahruntüchtigkeit PKW1,1 ‰Straftat – Geldstrafe, Führerscheinentzug ≥ 6 Monate
Fahrrad – relative Grenzeab 0,3 ‰Bei Auffälligkeiten Strafverfahren möglich
Fahrrad – absolute Grenze1,6 ‰Straftat, MPU (»Idiotentest«) angeordnet
LKW / Bus / Berufskraftfahrer0,5 ‰Strenger geahndet bei Ausfallerscheinungen
E-Scooter0,5 ‰Gleiche Regeln wie PKW – auch Fahrverbot möglich

0,5-Promille-Grenze

Die 0,5-Promille-Grenze ist der wichtigste Schwellenwert im deutschen Straßenverkehr. Wer mit 0,5 ‰ oder mehr am Steuer eines Kfz erwischt wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach §24a StVG. Die Folgen: 500 € Bußgeld, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg beim ersten Verstoß. Beim zweiten Verstoß steigen Bußgeld auf 1.000 € und Fahrverbot auf 3 Monate.

1,1-Promille-Grenze (Straftat)

Ab 1,1 ‰ liegt absolute Fahruntüchtigkeit vor. Es handelt sich um eine Straftat nach §316 StGB – Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, Führerscheinentzug für mindestens 6 Monate und 3 Punkte.

Fahrrad: 1,6 Promille

Auch Radfahrer dürfen nicht beliebig viel trinken. Ab 1,6 ‰ auf dem Fahrrad → Straftat, Führerscheinentzug fürs Auto und MPU-Anordnung möglich.

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