Promillegrenzen in Deutschland
Vollständige Übersicht aller Alkohol-Grenzwerte im Straßenverkehr – für PKW, Fahrrad, E-Scooter, Probezeit und Berufskraftfahrer.
| Personenkreis / Fahrzeug | Grenze | Folgen |
|---|---|---|
| Fahranfänger:in (Probezeit) & unter 21 | 0,0 ‰ | Absolute Null-Promille-Grenze nach §24c StVG |
| PKW-Fahrer:in (regulär) | 0,5 ‰ | Bußgeld 500 €, 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte (1. Verstoß) |
| Relative Fahruntüchtigkeit | ab 0,3 ‰ | Bei Ausfallerscheinungen → Straftat (§316 StGB) |
| Absolute Fahruntüchtigkeit PKW | 1,1 ‰ | Straftat – Geldstrafe, Führerscheinentzug ≥ 6 Monate |
| Fahrrad – relative Grenze | ab 0,3 ‰ | Bei Auffälligkeiten Strafverfahren möglich |
| Fahrrad – absolute Grenze | 1,6 ‰ | Straftat, MPU (»Idiotentest«) angeordnet |
| LKW / Bus / Berufskraftfahrer | 0,5 ‰ | Strenger geahndet bei Ausfallerscheinungen |
| E-Scooter | 0,5 ‰ | Gleiche Regeln wie PKW – auch Fahrverbot möglich |
0,5-Promille-Grenze
Die 0,5-Promille-Grenze ist der wichtigste Schwellenwert im deutschen Straßenverkehr. Wer mit 0,5 ‰ oder mehr am Steuer eines Kfz erwischt wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach §24a StVG. Die Folgen: 500 € Bußgeld, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg beim ersten Verstoß. Beim zweiten Verstoß steigen Bußgeld auf 1.000 € und Fahrverbot auf 3 Monate.
1,1-Promille-Grenze (Straftat)
Ab 1,1 ‰ liegt absolute Fahruntüchtigkeit vor. Es handelt sich um eine Straftat nach §316 StGB – Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, Führerscheinentzug für mindestens 6 Monate und 3 Punkte.
Fahrrad: 1,6 Promille
Auch Radfahrer dürfen nicht beliebig viel trinken. Ab 1,6 ‰ auf dem Fahrrad → Straftat, Führerscheinentzug fürs Auto und MPU-Anordnung möglich.
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